Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Produkten

Fördermittel für die Digitalisierung

Digi-Zuschuss, Digital jetzt, Digistr@l oder Unternehmenswert: Mensch – Die Liste der Förderprogramme von Bund und Land für Unternehmen, die Digitalisierungsprojekte umsetzen, finden Sie hier mit aktuellen Hinweisen und den wichtigsten Stichtagen.

Fördermaßnahme "Digital-Zuschuss" – Stichtage beachten!

Digitalisierungsvorhaben können im Jahr 2023 an vier Stichtagen eingereicht werden: 8. März 2023, 10. Mai 2023, 12. Juli 2023 und 4. Oktober 2023. Die Online-Bewerbung wird je Förderaufruf für 48 Stunden geöffnet sein. Erforderlich sind nur wenige Angaben zum Unternehmen und zum Projekt, z.B. das Themenfeld und die geplante Investitionshöhe. Nach Beendigung des Förderaufrufs werden aus allen Unternehmen, die im Bewerbungsverfahren erfolgreich registriert wurden, per Zufallsauswahlverfahren diejenigen ermittelt, die im Rahmen dieses Förderaufrufs einen Antrag auf DIGI-Zuschuss stellen können. Beachten Sie, dass mit dem Vorhaben erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden darf.
Die Digitalisierung der Wirtschaft bedeutet gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine große Chance für effizientere betriebliche Prozesse, neue Produkte und Dienstleistungen oder innovative Geschäftsmodelle. Das Land Hessen fördert kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe bei der konkreten Einführung neuer digitaler Systeme sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit. Damit sollen Effizienzvorteile und Wachstumspotentiale geschaffen und der Digitalisierungsgrad von Unternehmen aller Branchen erhöht werden.
Mit dem Förderprogramm Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen erhalten Sie bis zu 10.000 Euro zu Ihrem Digitalisierungsprojekt. Gefördert werden Projekte ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent. Die Antragstellung erfolgt bei der WIBank.

Zuwendungsfähige Maßnahmen sind:

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.
Nicht  zuwendungsfähig  sind  Ausgaben  beispielsweise  für bürotypische Standard Hard- und Software; Hard- und Software ohne Bezug zum Projektziel oder Unternehmenszweck; Hard- und Software,  die  selbst  erstellt  wurde  oder  nicht  beim  Antragsteller  oder  außerhalb  Hessens  eingesetzt wird, nicht unmittelbar mit der Anschaffung verbundene Dienst- und Beratungsleistungen; eigene Leistungen; Besuch von Informations- und Messeveranstaltungen; Kapitalbeschaffung und erstattungsfähige Umsatzsteuer. Die Liste der Digitalisierungsmaßnahmen für die Zuordnung Ihres Vorhabens sowie viele Beispiele für förderfähige und nicht förderfähige Investitionen finden Sie in dem Merkblatt zum Programm Digi-Zuschuss
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der WIBank.

Bundesprogramm “Digital Jetzt”

Mit dem neuen Förderprogramm "Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU" unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kleine und mittlere Unternehmen dabei, in digitale Technologien (Hard- und Software) sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu Digitalthemen zu investieren. Digital Jetzt wird vom DLR Projektträger (DLR-PT) umgesetzt, Anträge können über das digitale Portal des Bundesprogramms Digital jetzt gestellt werden. 
Digitale Technologien und Anwendungen sowie Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Zu den größten Hemmnissen für die Digitalisierung im Mittelstand zählen mithin hohe Kosten in von Banken als risikoreich eingeschätzte Investitionen sowie mangelnde IT-Kompetenzen im Unternehmen. Damit kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) die Potenziale der Digitalisierung besser ausschöpfen können, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) KMU mit dem Programm „Digital Jetzt“ im Rahmen von zwei Modulen: Modul 1 „Investition in digitale Technologien“ und  Modul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“, die kumulativ oder alternativ in Anspruch genommen werden können.

Zuwendungsfähige Maßnahmen sind:

Modul 1 „Investition in digitale Technologien“

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in konkret zu benennende digitale Technologien (in der Regel Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Hierzu gehören insbesondere Investitionen in Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern unter Beachtung verschiedener Aspekte wie beispielsweise datengetriebener Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware (beispielsweise Sensorik, 3D-Druck) sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Modul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien. Hierzu gehören insbesondere Qualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen zur digitalen Transformation, zur digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zum digitalen und agilen Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Standardsoftware (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware)
  • Standardhardware, soweit kein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen erkennbar ist
  • Ersatz- oder Routineinvestitionen, beispielsweise zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiteranzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen
  • Beschaffung einer erstmaligen IKT-Grundausstattung

Art, Umfang und Höhe der Förderung:

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in Prozent der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. 
  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 Prozent
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 Prozent
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 Prozent
Somit erhalten kleiner Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.
Darüber hinaus gelten erhöhte Förderquoten für gleichzeitige Investitionen mehrerer Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette bzw. -netzwerks (+ fünf Prozentpunkte); für Investitionen in Qualifizierung und in Technologien mit Schwerpunkt im Bereich IT-Sicherheit, einschließlich Datenschutz (+ fünf Prozentpunkte); und für Investition von Unternehmen in strukturschwachen Regionen (+ zehn Prozentpunkte).
Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17.000 Euro im Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3.000 Euro. Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen beträgt 50.000 Euro, für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100.000 Euro pro Antragsteller.

Digitalisierungsplan als Voraussetzung für die Förderung

Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines Digitalisierungsplans. In diesem ist der Status quo der Digitalisierung im Unternehmen, die zu erreichenden Ziele des Investitionsvorhabens, insbesondere die zu erwartenden langfristigen technischen und wirtschaftlichen Effekte sowie die Auswirkungen der geplanten Investitionen auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Digitalisierungsgrad des Unternehmens zu beschreiben. Die erforderlichen Angaben zum Digitalisierungsplan werden direkt im Online-Antragstool eingetragen, größtenteils über spezifische Auswahlmöglichkeiten und Skalen zum Ankreuzen. Eine Vorschau auf das Online-Antragstool finden Sie hier

Digitalisierungsberatung go-digital

Mit seinen fünf Modulen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit“, "Digitalisierte Geschäftsprozesse", „Datenkompetenz – go-data“ und "Digitale Markterschließung" richtet sich das Förderprogramm "go-digital" gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Individuell und praxiswirksam bietet das Programm Beratungs- und Umsetzungsleistungen, um Unternehmen auf dem Weg in die digitale Zukunft zu unterstützen.
Um KMU und Handwerk in bürokratischen Erfordernissen zu entlasten, übernehmen autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Förderung. Sie sind nicht nur für die Antragstellung und die Beratungsleistung selbst zuständig, sondern auch für die Abrechnung und die Einreichung der Verwendungsnachweise.
Gefördert werden Beratungsleistungen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Die interaktive Beraterlandkarte ermöglicht eine schnelle Online-Suche nach passenden Beraterinnen und Beratern in der Region.
Weitere Informationen zum Förderprogramm "go-digital" einschl. viele Praxisbeispiele finden Sie auf der go-digital-Webseite und in den dort gesammelten FAQ.
Sie sind eine erfahrene Beraterin / ein erfahrener Berater und wollen sich für das Programm go-digital akkreditieren lassen? Vom 1.2.2023 bis 31.3.2023 können Anträge auf Neu- sowie Nachautorisierungen für die Module „Digitalisierungsstrategien“ und „Datenkompetenz – go-data“ gestellt werden. Weitere Informationen zu diesem Autorisierungszeitfenster finden Sie hier. Am Dienstag, 21. Februar,  von 14 bis 15 Uhr bietet darüber hinaus ein kostenloses Webinar zum Thema „Autorisierung als go-digital Beratungsunternehmen“ einen umfangreichen Einblick in zentrale Ziele des Programms, Ihren Aufgaben bei der Beratungsleistung und Schritte zur Autorisierung.

Digitalisierungsberatung

Kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen mit Landesförderung in Anspruch nehmen. Gerne unterstützt das RKW Sie bei der Konkretisierung Ihres Themas, empfiehlt geeignete Experten und sorgt für eine unkomplizierte Fördermittelabwicklung. Folgen Sie diesem Link zu den entsprechenden Informationen.

Digitale Geschäftsmodelle: Neue Produktinnovationen und Services

  • Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle, Produkte sowie Services
  • Ergänzung und Anpassung bestehender Produkte um digitale Aspekte

Digitalisierung der Prozesslandschaft

  • In allen Bereichen im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden/  Lieferanten möglich (Bestellvorgänge, Lagerhaltung, Produktion, Archivierung)
  • Einführung von e-Business-Software-Lösungen, IT-gestützte Managementsysteme, Modellierung von Geschäftsprozessen

Digitalisierung des Marketings

  • Webanwendungen unter Beachtung der Usability (alle Endgeräte betrachtend), zum Beispiel Webseiten und Apps
  • Online-Vertriebswege: Webshops, eSupport, elektronische Marktplätze, automatisierte, personalisierte und Multi-Channel-Kundenansprache
  • Professionalisierung des Suchmaschinenmarketings und des Social Marketing

Gewährleistung der IT-Sicherheit

  • Begleitung bei der Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen, Cloud Computing, digitale Verschlüsselung, mobile Zugriffstechniken, elektronische Signaturen
  • Organisation und Schutz von Daten
  • Entwicklung und Realisierung von ganzheitlichen IT-Konzepten
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Hessen, die maximal 250 Mitarbeiter haben und nicht mehr 50 Millionen Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaften. Der Zuschuss beträgt 600 Euro je Beratungstag - in Vorranggebieten des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung wie dem Odenwald sogar bis zu 650 Euro.

Förderprogramm “unternehmensWert:Mensch

“unternehmensWert:Mensch”, das Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Entwicklung moderner, mitarbeiterorientierter Personalstrategien. Dieses Programm kann auch für die Erarbeitung einer zukunftsfähigen Personalentwicklung und Gesundheitsförderung in Anspruch genommen werden.
Beratungsprojekte können mit 50 Prozent und für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten zu 80 Prozent bezuschusst werden. Die Prozessberatung kann dabei - abhängig vom konkreten Unterstützungsbedarf - zwischen einem und zehn Tage dauern und maximal 1.000 Euro am Tag kosten.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (maximal 250 Mitarbeiter) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe einer Betriebsstätte in Hessen. Solange Kontingente vorhanden sind, können Unternehmen Beratungsschecks für eine individuelle Prozessberatung im Rahmen des Förderprogramms “unternehmensWert:Mensch” (uWM) bei der regionalen Erstberatungsstelle erhalten.
Zielgruppe: kleine und mittelständische Unternehmen von einem bis 249 Mitarbeiter

Förderprogramm “unternehmensWert:Mensch plus

Die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend einzusetzen, ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine wirtschaftliche Notwendigkeit geworden. Dafür benötigen Betriebe nachhaltige Strategien und neue Konzepte. Hier setzt der neue Programmzweig “unternehmensWert:Mensch plus” (uWM plus) an, indem er betriebliche Lern- und  Experimentierräume fördert. Im Rahmen einer professionellen Prozessberatung wird Ihr Unternehmen fit für die Digitalisierung gemacht. In einem beteiligungsorientierten Lernprozess werden passgenaue Lösungen für die digitale Transformation entwickelt und innovative Arbeitskonzepte erprobt.
Die Förderung umfasst zwölf Beratungstage, die Förderquote beträgt 80 Prozent, das heißt 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars sind von den Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen. Insgesamt sollten für den Beratungsprozess etwa fünf bis sechs Monate eingeplant werden.
Zielgruppe: kleine und mittelständische Unternehmen von fünf bis 249 Mitarbeitern
Ein niedrigschwelliges Förderprogramm, die Beantragung erfolgt derzeit in einer Onlinesitzung mit der Erstberatungsstelle. Ansprechpartnerinnen sind Meike Stenzel und Nadja Alber. Kontaktdaten:
Metropolregion Rhein-Neckar GmbH
M 1, 4-5 | 68161 Mannheim    Tel. +49 621 10708-458 | Mobil: +49 162 2839847 |

Distr@l: Digitalisierung stärken - Transfer leben

 Das Förderprogramm bietet kleinen und mittleren Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit seinen vier Förderlinien in den Bereichen digitaler Innovationen sowie Forschung und Entwicklung ein bedarfsgerechtes Förderprogramm zur Digitalisierung.

FÖRDERLINIE 1: Machbarkeitsstudien für digitale Innovationsprojekte

Gefördert werden Machbarkeitsstudien insbesondere zur Vorbereitung von Innovationsprojekten oder zur unabhängigen Analyse von Sachverhalten mit Digitalisierungsbezug. Sie sollen dazu beitragen, die Projektplanung und Erfolgsaussichten von komplexen Vorhaben zu strukturieren und zu verbessern.

FÖRDERLINIE 2: Digitale Produkt- oder Prozessinnovationen

Gefördert werden Innovationsprojekte (Forschung und Entwicklung) zur Erprobung oder Schaffung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen im Bereich Digitalisierung sowie die Umsetzung digitaler Anwendungen. Ebenso werden Vorhaben gefördert zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen mit dem Fokus auf Digitalisierung. Dies schließt wesentliche Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software ein.

FÖRDERLINIE 3: WTT-Projekte

Wissens- und Technologietransfer umfasst die Gewinnung und die Erfassung von Wissen, Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Kompetenzen mit dem Ziel, diese weit zu verbreiten sowie insbesondere in der Wirtschaft nutzbar und verwertbar zu machen.

FÖRDERLINIE 4: Digitale Gründungsprojekte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen. Sie sind interessiert? Wir beraten Sie gerne auch telefonisch.