Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Produkten

Fördermittel für die Digitalisierung

Digi-Zuschuss, Digital jetzt oder Digistr@l – Die Liste der Förderprogramme von Bund und Land für Unternehmen, die Digitalisierungsprojekte umsetzen, finden Sie hier mit aktuellen Hinweisen und den wichtigsten Stichtagen.

Fördermaßnahme "Digital-Zuschuss" – Stichtage beachten!

Das Bewerbungsfenster für den 4. und letzten Förderaufruf im Jahr 2023 ist gestartet und schließt am 06.10.2023.
Über das Kunden-Portal der WIBank registrierte Unternehmen können sich bis zum Ende des Bewerbungsfensters für eine Antragstellung bewerben. Dafür erforderlich sind nur wenige Angaben zum Unternehmen und zum Projekt. Das geplante Vorhaben muss vom Antragsteller zum Digitalisierungsmaßnahmenkatalog zugeordnet werden (Auswahlfeld) und die geplante Investitionshöhe angegeben werden – Angebote sind zu dem Zeitpunkt nicht notwendig. Sollten mehr Bewerbungen eingehen, als mit dem zur Verfügung stehenden Kontingent bedient werden können, erfolgt im Anschluss an die Bewerbungsfrist eine Zufallsauswahl. Somit werden die Unternehmen ermittelt, die über das Kundenportal dann einen Antrag auf den DIGI-Zuschuss stellen können. Beachten Sie, dass mit dem Vorhaben erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden darf.
Die Digitalisierung der Wirtschaft bedeutet gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine große Chance für effizientere betriebliche Prozesse, neue Produkte und Dienstleistungen oder innovative Geschäftsmodelle. Das Land Hessen fördert kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe bei der konkreten Einführung neuer digitaler Systeme sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit. Damit sollen Effizienzvorteile und Wachstumspotentiale geschaffen und der Digitalisierungsgrad von Unternehmen aller Branchen erhöht werden.
Mit dem Förderprogramm Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen erhalten Sie bis zu 10.000 Euro zu Ihrem Digitalisierungsprojekt. Gefördert werden Projekte ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent. Die Antragstellung erfolgt bei der WIBank.

Zuwendungsfähige Maßnahmen sind:

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.
Nicht  zuwendungsfähig  sind  Ausgaben  beispielsweise  für bürotypische Standard Hard- und Software; Hard- und Software ohne Bezug zum Projektziel oder Unternehmenszweck; Hard- und Software,  die  selbst  erstellt  wurde  oder  nicht  beim  Antragsteller  oder  außerhalb  Hessens  eingesetzt wird, nicht unmittelbar mit der Anschaffung verbundene Dienst- und Beratungsleistungen; eigene Leistungen; Besuch von Informations- und Messeveranstaltungen; Kapitalbeschaffung und erstattungsfähige Umsatzsteuer. Die Liste der Digitalisierungsmaßnahmen für die Zuordnung Ihres Vorhabens sowie viele Beispiele für förderfähige und nicht förderfähige Investitionen finden Sie in dem Merkblatt zum Programm Digi-Zuschuss
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der WIBank.

Bundesprogramm “Digital Jetzt”

„Mit dem Förderprogramm "Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU" unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bis zum 31.12.2023 kleine und mittlere Unternehmen dabei, in digitale Technologien (Hard- und Software) sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu Digitalthemen zu investieren. Digital Jetzt wird vom DLR-Projektträger (DLR-PT) umgesetzt, die Antragstellung erfolgt über das digitale Portal des Bundesprogramms Digital jetzt. Aufgrund der Befristung ist eine Bewerbung auf ein Antragskontingent nicht mehr möglich.“
Digitale Technologien und Anwendungen sowie Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Zu den größten Hemmnissen für die Digitalisierung im Mittelstand zählen mithin hohe Kosten in von Banken als risikoreich eingeschätzte Investitionen sowie mangelnde IT-Kompetenzen im Unternehmen. Damit kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) die Potenziale der Digitalisierung besser ausschöpfen können, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) KMU mit dem Programm „Digital Jetzt“ im Rahmen von zwei Modulen: Modul 1 „Investition in digitale Technologien“ und  Modul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“, die kumulativ oder alternativ in Anspruch genommen werden können.

Zuwendungsfähige Maßnahmen sind:

Modul 1 „Investition in digitale Technologien“

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in konkret zu benennende digitale Technologien (in der Regel Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Hierzu gehören insbesondere Investitionen in Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern unter Beachtung verschiedener Aspekte wie beispielsweise datengetriebener Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware (beispielsweise Sensorik, 3D-Druck) sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Modul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien. Hierzu gehören insbesondere Qualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen zur digitalen Transformation, zur digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zum digitalen und agilen Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Standardsoftware (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware)
  • Standardhardware, soweit kein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen erkennbar ist
  • Ersatz- oder Routineinvestitionen, beispielsweise zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiteranzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen
  • Beschaffung einer erstmaligen IKT-Grundausstattung

Art, Umfang und Höhe der Förderung:

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in Prozent der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. 
  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 Prozent
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 Prozent
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 Prozent
Somit erhalten kleiner Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.
Darüber hinaus gelten erhöhte Förderquoten für gleichzeitige Investitionen mehrerer Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette bzw. -netzwerks (+ fünf Prozentpunkte); für Investitionen in Qualifizierung und in Technologien mit Schwerpunkt im Bereich IT-Sicherheit, einschließlich Datenschutz (+ fünf Prozentpunkte); und für Investition von Unternehmen in strukturschwachen Regionen (+ zehn Prozentpunkte).
Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17.000 Euro im Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3.000 Euro. Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen beträgt 50.000 Euro, für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100.000 Euro pro Antragsteller.

Digitalisierungsplan als Voraussetzung für die Förderung

Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines Digitalisierungsplans. In diesem ist der Status quo der Digitalisierung im Unternehmen, die zu erreichenden Ziele des Investitionsvorhabens, insbesondere die zu erwartenden langfristigen technischen und wirtschaftlichen Effekte sowie die Auswirkungen der geplanten Investitionen auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Digitalisierungsgrad des Unternehmens zu beschreiben. Die erforderlichen Angaben zum Digitalisierungsplan werden direkt im Online-Antragstool eingetragen, größtenteils über spezifische Auswahlmöglichkeiten und Skalen zum Ankreuzen. Eine Vorschau auf das Online-Antragstool finden Sie hier

Digitalisierungsberatung go-digital

Mit seinen fünf Modulen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit“, "Digitalisierte Geschäftsprozesse", „Datenkompetenz – go-data“ und "Digitale Markterschließung" richtet sich das Förderprogramm "go-digital" gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Individuell und praxiswirksam bietet das Programm Beratungs- und Umsetzungsleistungen, um Unternehmen auf dem Weg in die digitale Zukunft zu unterstützen.
Um KMU und Handwerk in bürokratischen Erfordernissen zu entlasten, übernehmen autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Förderung. Sie sind nicht nur für die Antragstellung und die Beratungsleistung selbst zuständig, sondern auch für die Abrechnung und die Einreichung der Verwendungsnachweise.
Gefördert werden Beratungsleistungen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Die interaktive Beraterlandkarte ermöglicht eine schnelle Online-Suche nach passenden Beraterinnen und Beratern in der Region.
Weitere Informationen zum Förderprogramm "go-digital" einschl. viele Praxisbeispiele finden Sie auf der go-digital-Webseite und in den dort gesammelten FAQ.

Digitalisierungsberatung

Kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen mit Landesförderung in Anspruch nehmen. Gerne unterstützt das RKW Sie bei der Konkretisierung Ihres Themas, empfiehlt geeignete Experten und sorgt für eine unkomplizierte Fördermittelabwicklung. Folgen Sie diesem Link zu den entsprechenden Informationen.

Digitale Geschäftsmodelle: Neue Produktinnovationen und Services

  • Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle, Produkte sowie Services
  • Ergänzung und Anpassung bestehender Produkte um digitale Aspekte

Digitalisierung der Prozesslandschaft

  • In allen Bereichen im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden/  Lieferanten möglich (Bestellvorgänge, Lagerhaltung, Produktion, Archivierung)
  • Einführung von e-Business-Software-Lösungen, IT-gestützte Managementsysteme, Modellierung von Geschäftsprozessen

Digitalisierung des Marketings

  • Webanwendungen unter Beachtung der Usability (alle Endgeräte betrachtend), zum Beispiel Webseiten und Apps
  • Online-Vertriebswege: Webshops, eSupport, elektronische Marktplätze, automatisierte, personalisierte und Multi-Channel-Kundenansprache
  • Professionalisierung des Suchmaschinenmarketings und des Social Marketing

Gewährleistung der IT-Sicherheit

  • Begleitung bei der Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen, Cloud Computing, digitale Verschlüsselung, mobile Zugriffstechniken, elektronische Signaturen
  • Organisation und Schutz von Daten
  • Entwicklung und Realisierung von ganzheitlichen IT-Konzepten
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Hessen, die maximal 250 Mitarbeiter haben und nicht mehr 50 Millionen Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaften. Der Zuschuss beträgt 600 Euro je Beratungstag - in Vorranggebieten des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung wie dem Odenwald sogar bis zu 650 Euro.

Distr@l: Digitalisierung stärken - Transfer leben

 Das Förderprogramm bietet kleinen und mittleren Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit seinen vier Förderlinien in den Bereichen digitaler Innovationen sowie Forschung und Entwicklung ein bedarfsgerechtes Förderprogramm zur Digitalisierung.

FÖRDERLINIE 1: Machbarkeitsstudien für digitale Innovationsprojekte

Gefördert werden Machbarkeitsstudien insbesondere zur Vorbereitung von Innovationsprojekten oder zur unabhängigen Analyse von Sachverhalten mit Digitalisierungsbezug. Sie sollen dazu beitragen, die Projektplanung und Erfolgsaussichten von komplexen Vorhaben zu strukturieren und zu verbessern.

FÖRDERLINIE 2: Digitale Produkt- oder Prozessinnovationen

Gefördert werden Innovationsprojekte (Forschung und Entwicklung) zur Erprobung oder Schaffung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen im Bereich Digitalisierung sowie die Umsetzung digitaler Anwendungen. Ebenso werden Vorhaben gefördert zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen mit dem Fokus auf Digitalisierung. Dies schließt wesentliche Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software ein.

FÖRDERLINIE 3: WTT-Projekte

Wissens- und Technologietransfer umfasst die Gewinnung und die Erfassung von Wissen, Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Kompetenzen mit dem Ziel, diese weit zu verbreiten sowie insbesondere in der Wirtschaft nutzbar und verwertbar zu machen.

FÖRDERLINIE 4: Digitale Gründungsprojekte

INQA-Coaching: Unterstützung im Wandel der Arbeit im Zuge der digitalen Transformation

Für viele Betriebe ist es eine Herausforderung, beim Tempo der Veränderungen der Arbeitswelt im Zuge des digitalen Wandels mitzuhalten. Das INQA-Coaching hilft Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, passgenaue Maßnahmen zu finden. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden. 
Die Europäische Union fördert zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) das Programm „INQA-Coaching“ in Deutschland. INQA steht für Initiative Neue Qualität der Arbeit. Das geförderte Coaching bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) flächendeckend niedrigschwelligen Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Wandel der Arbeit, der mit der digitalen Transformation einhergeht.
Im Zentrum steht die Entwicklung passgenauer betrieblicher Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation. INQA-Coaching bezieht die Beschäftigten konsequent in den Beratungsprozess ein, bedient sich agiler Methoden und befähigt somit KMU zum agilen Arbeiten. So hilft INQA-Coaching Betrieben, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse reagieren zu können. Das stärkt die Resilienz, hält sie wettbewerbsfähig und sichert Fachkräfte.
Betriebe, die sich für INQA-Coaching interessieren, können in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) eine Erstberatung in Anspruch nehmen.  In dieser werden die Fördervoraussetzungen sowie der konkrete betriebliche Unterstützungsbedarf geklärt. Sind die Bedingungen erfüllt, stellt die IBS einen INQA-Coaching-Scheck aus. Diesen löst das Unternehmen anschließend bei einem autorisierten INQA-Coach ein. Weiterführende Informationen: INQA-Coaching: Ein Programm für die digitale Zukunft - INQA.de - Initiative Neue Qualität der Arbeit
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen. Sie sind interessiert? Wir beraten Sie gerne auch telefonisch.